Das 1958 verabschiedete und am 1. Januar 1960 in Kraft getretene koreanische BGB besteht wie das deutsche BGB aus fünf Büchern; auf den Allgemeinen Teil folgt jedoch das Sachenrecht, dann das Schuldrecht und schließlich Familien- und Erbrecht.

Die koreanische Kodifikation ist stark vom deutschen Zivilrecht geprägt. Während viele Bestimmungen des japanischen BGB auf den Code Civil zurückging, brachten die nach dem 2. Weltkrieg begonnenen Arbeiten an einem eigenen koreanischen BGB eine weitere Annährung an das deutsche Recht. Doch im Familienrecht finden sich spezifisch einige koreanische Rechtsinstitute.



Inhaltsverzeichnis

Allgemeiner Teil
Sachenrecht

Schuldrecht AT
Schuldrecht BT

Familienrecht
Erbrecht



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