2000-06-25 21:05:44
Sachenrecht
Dritter Abschnitt. Eigentum
Erstes Kapitel. Grenze des Eingentums
¡× 211. [Inhalt des Eigentums]
Der Eigentümer einer Sache ist berechtigt, von der Sache im Rahmen des Gesetzes Gebrauch zu machen, die Nutzungen aus ihr zu ziehen und über sie zu verfügen.
¡× 212. [Umfang des Grundeigentums]
Eigentum an Grund und Boden erstreckt sich, soweit ein gerechtfertigtes Interesse vorliegt, auf den Luftraum sowie auf den Untergrund der Bodenfläche.
¡× 213. [Herausgabeanspruch]
Der Eigentümer kann die Herausgabe von dem jeweiligen Besitzer seiner Sache verlangen. Solange jedoch der Bes...
2000-06-25 21:04:38
Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt. Allgemeine Grundsätze
¡× 1. [Rechtsquellen]
¡× 2. [Treu und Glauben]
Findet sich hinsichtlich einer bürgerlichen Rechtsfrage keine Vorschrift in diesem Gesetz, soll diese nach dem Gewohnheitsrecht entschieden werden. Wo auch ein solches fehlt, soll diese nach dem Rechtsverstand entschieden werden.
(1) Die Rechtsausübung und Pflichterfüllung haben nach Treu und Glauben zu erfolgen.
(2) Das Recht darf nicht mi©¬braucht werden.
- Fortsetzung folgt -
2000-06-25 20:02:15
Allgemeiner Teil
Fünfter Abschnitt. Rechtsgeschäfte
Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften
¡× 103. [Sittenwidriges Rechtsgeschäft]
¡× 104. [Unlauteres Rechtsgeschäft]
¡× 105. [Dispositive Vorschriften]
Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten und die Gesellschaftsordnung verstö©¬t, ist nichtig.
Nichtig ist auch ein Rechtsgeschäft, das unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines anderen vorgenommen wird, wenn infolgedessen Leistung und Gegenleistung im erheblichen Mi©¬verhältnis stehen.
Haben die Ver...