2000-06-25 10:40:19
Die Integration der Verbraucherschutzgesetzen in das BGB
- Zusammenfassung des Referats im Seminar zur Schuldrechtsreform (14.7.2001)Nach dem Regierungsentwurf des Gesetzes zur Schuldrechtsmodernisierung sollen viele Verbraucherschutzgesetze, wie zuerst das Haust?widerrufsgesetz und das Fernabsatzgesetz in das BGB integriert werden. ?er Teilzeit-Wohnrechtsvertr?e soll sich ein Titel beilegen, und das Verbraucherkreditgesetz wird mit dem Darlehensrecht verschmolzen und unter einen neuen Titel „Darlehensvertrag, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsvertr?e?eingestellt (?488-506-RE, insbesondere ?491-RE).
Erfa? werden soll auch das AGB-Gesetz. Hinzu kommen ...
2000-06-25 10:23:42
Die Rechtswissenschaft besch?tigt sich mit dem Recht und seinen Erscheinungsformen. Sie formuliert rechtliche Beziehungen, Rechte und Pflichten. Sie kann Gesetze klassifizieren und ein System aus gesetzlichen Bestimmungen definieren. Sie kann auch anstreben, alle rechtlich anerkannten, geschaffenen, regulierten oder geordneten Beziehungen zu klassifizieren, also die Beziehungen der Einzelpersonen und Gruppen zueinander. Sie kann sogar die fundamentalen Auffassungen von Familie, Eigentum und der Rechtsnachfolge analysieren.
Wir m?sen auch versuchen, Recht in einem breitgef...
2000-06-25 08:13:53
Sachenrecht
Neunter Abschnitt. Hypothek
¡× 356. [Inhalt der Hypothek] ¡× 357. [Höchstbetragshypothek]
Durch die Begründung einer Hypothek steht dem Hypothe-kengläubiger das Recht zu, sich aus dem Grundstück, das ihm für eine ihm zustehende Forderung vom Schuldner oder von einem Dritten zur Sicherheit geleistet wird, vorrangig vor anderen Gläubigern zu befriedigen.
(1) Eine Hypothek kann in der Weise bestellt werden, nur den Höchstbetrag der gesicherten Schuld zu bestimmen, und im übrigen die Feststellung der Schuld der Zukunft vorzubehalten. In diesem Fal...