2000-06-25 21:04:38
Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt. Allgemeine Grundsätze
¡× 1. [Rechtsquellen]
¡× 2. [Treu und Glauben]
Findet sich hinsichtlich einer bürgerlichen Rechtsfrage keine Vorschrift in diesem Gesetz, soll diese nach dem Gewohnheitsrecht entschieden werden. Wo auch ein solches fehlt, soll diese nach dem Rechtsverstand entschieden werden.
(1) Die Rechtsausübung und Pflichterfüllung haben nach Treu und Glauben zu erfolgen.
(2) Das Recht darf nicht mi©¬braucht werden.
- Fortsetzung folgt -
2000-06-25 20:02:15
Allgemeiner Teil
Fünfter Abschnitt. Rechtsgeschäfte
Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften
¡× 103. [Sittenwidriges Rechtsgeschäft]
¡× 104. [Unlauteres Rechtsgeschäft]
¡× 105. [Dispositive Vorschriften]
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Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten und die Gesellschaftsordnung verstö©¬t, ist nichtig.
Nichtig ist auch ein Rechtsgeschäft, das unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines anderen vorgenommen wird, wenn infolgedessen Leistung und Gegenleistung im erheblichen Mi©¬verhältnis stehen.
Haben die Ver...
2000-06-25 19:52:54
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