2000-06-25 17:53:25
Sachenrecht
Fünfter Abschnitt. Grunddienstbarkeiten
¡× 291. [Inhalt der Grunddienstbarkeit] ¡× 292. [Abhängigkeit der Grunddienstbarkeit] Allgemeiner Teil
Vierter Abschnitt. Sachen
¡× 99. [Unbewegliche und bewegliche Sachen]
¡× 100. [Hauptsache und Zubehör]
Die koreanische Kodifikation ist stark vom deutschen Zivilrecht gepr?t. W?rend viele Bestimmungen des japanischen BGB auf den Code Civil zur?kging, brachten die nach dem 2. Weltkrieg begonnenen Arbeiten an einem eigenen koreanischen BGB eine weitere Ann?rung an das deutsche Recht. Doch im Familienrecht finden sich spezifisch einige kore...
Durch die Begründung einer Grunddienstbarkeit steht dem Berechtigten das Recht zu, das belastete Grundstück zugunsten seines Grundstücks zum bestimmten Zweck zu benutzen.
(1) Die Grunddienstbarkeit kann nur zusammen mit dem Eigen-tum am herrschenden Grundstück übertragen und mit einem anderen Recht als dem Eigentum an dem herrschenden Grund-stück belastet werden. Ist jedoch etwas Abweichendes vereinbart, so ist dieses m...
2000-06-25 11:53:42
Sachen im Sinne dieses Gesetzes sind körperliche Gegenstände, Elektrizität und sonstige beherrschbare Naturkräfte.
(1) Grund und Boden und die damit fest verbundenen Gegenstände sind unbewegliche Sachen.
(2) Andere als unbewegliche Sachen sind bewegliche Sachen.
(1) Zubehör sind die beweglichen Sachen, die vom Eigentümer dazu bestimmt sind, dem wirtschaftlichen Zweck einer anderen Sache dauernd...
2000-06-25 11:48:24
Das 1958 verabschiedete und am 1. Januar 1960 in Kraft getretene koreanische BGB besteht wie das deutsche BGB aus f?f B?hern; auf den Allgemeinen Teil folgt jedoch das Sachenrecht, dann das Schuldrecht und schlie?ich Familien- und Erbrecht.