Koreanisches BGB 2-1
2000-06-25 22:12:51

Sachenrecht

Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften


¡× 185. [Typenzwang der dinglichen Rechte]
Die dinglichen Berechtigungen ist nicht möglich, wenn es nicht im Gesetz fixiert oder durch Gewohnheitsrecht anerkannt ist.

¡× 186. [Wirksamwerden der dinglichen Rechtsänderung an Grundstücken]
Zum Wirksamwerden des Erwerb, Verlust oder einer sonstigen Änderung eines dinglichen Rechts an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft ist die Eintragung in das Grundbuch erforderlich.

¡× 187. [Erwerb der dinglichen Rechte an Grundstücken ohne Eintragung]
Wenn ein d...

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Koreanisches BGB 2-6
2000-06-25 21:50:11

Sachenrecht

Sechster Abschnitt. Tschonsae-Recht


¡× 303. [Inhalt des Tschonsae-Rechts]
(1) Begründet durch das Tschonsae-Recht, für das die Ent-richtung des vereinbarten Tschonsae-Betrages vorausgesetzt wird, steht dem Berechtigten das Recht zu, das belastete Grundstück seiner wirtschaftlichen Bestimmung nach zu benutzen und sich vorzugsweise vor anderen Gläubigern und den nachrangigen aus der Sache zu befriedigen.
(2) Ein landwirtschaftliches Grundstück kann nicht zum Gegenstand des Tschonsaes werden.

¡× 304. [Wirkung des an einem Gebäude begründeten Tschonsa...

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Koreanisches BGB 2-3
2000-06-25 21:05:44

Sachenrecht

Dritter Abschnitt. Eigentum

Erstes Kapitel. Grenze des Eingentums

¡× 211. [Inhalt des Eigentums]
Der Eigentümer einer Sache ist berechtigt, von der Sache im Rahmen des Gesetzes Gebrauch zu machen, die Nutzungen aus ihr zu ziehen und über sie zu verfügen.

¡× 212. [Umfang des Grundeigentums]
Eigentum an Grund und Boden erstreckt sich, soweit ein gerechtfertigtes Interesse vorliegt, auf den Luftraum sowie auf den Untergrund der Bodenfläche.

¡× 213. [Herausgabeanspruch]
Der Eigentümer kann die Herausgabe von dem jeweiligen Besitzer seiner Sache verlangen. Solange jedoch der Bes...

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