2000-06-25 11:53:42
Allgemeiner Teil
Vierter Abschnitt. Sachen
¡× 98. [Begriff der Sache]
¡× 99. [Unbewegliche und bewegliche Sachen]
¡× 100. [Hauptsache und Zubehör]
Die koreanische Kodifikation ist stark vom deutschen Zivilrecht gepr?t. W?rend viele Bestimmungen des japanischen BGB auf den Code Civil zur?kging, brachten die nach dem 2. Weltkrieg begonnenen Arbeiten an einem eigenen koreanischen BGB eine weitere Ann?rung an das deutsche Recht. Doch im Familienrecht finden sich spezifisch einige kore... Die Integration der Verbraucherschutzgesetzen in das BGB
- Zusammenfassung des Referats im Seminar zur Schuldrechtsreform (14.7.2001)Nach dem Regierungsentwurf des Gesetzes zur Schuldrechtsmodernisierung sollen viele Verbraucherschutzgesetze, wie zuerst das Haust?widerrufsgesetz und das Fernabsatzgesetz in das BGB integriert werden. ?er Teilzeit-Wohnrechtsvertr?e soll sich ein Titel beilegen, und das Verbraucherkreditgesetz wird mit dem Darlehensrecht verschmolzen und unter einen neuen Titel „Darlehensvertrag, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsvertr?e?eingestellt (?488-506-RE, insbesondere ?491-RE).
Erfa? werden soll auch das AGB-Gesetz. Hinzu kommen ...
Sachen im Sinne dieses Gesetzes sind körperliche Gegenstände, Elektrizität und sonstige beherrschbare Naturkräfte.
(1) Grund und Boden und die damit fest verbundenen Gegenstände sind unbewegliche Sachen.
(2) Andere als unbewegliche Sachen sind bewegliche Sachen.
(1) Zubehör sind die beweglichen Sachen, die vom Eigentümer dazu bestimmt sind, dem wirtschaftlichen Zweck einer anderen Sache dauernd...
2000-06-25 11:48:24
Das 1958 verabschiedete und am 1. Januar 1960 in Kraft getretene koreanische BGB besteht wie das deutsche BGB aus f?f B?hern; auf den Allgemeinen Teil folgt jedoch das Sachenrecht, dann das Schuldrecht und schlie?ich Familien- und Erbrecht.
2000-06-25 10:40:19