Koreanisches BGB 2-4
2000-06-25 05:09:24

Sachenrecht

Vierter Abschnitt. Erbbaurecht


¡× 279. [Inhalt des Erbbaurechts]
Begründet durch das Erbbaurecht steht dem Berechtigten das Recht zu, das belastete Grundstück zu benutzen, um auf oder unter der Oberfläche des Grundstückes ein Gebäude, ein Bauwerk oder Bäume zu haben.

¡× 280. [Erbbaurecht mit Bestimmung der Zeitdauer]
(1) Durch Vereinbarung kann eine kürzere Zeitdauer als die nachfolgend festgelegte Zeit für das Erbbaurecht nicht bestimmt werden: 1. drei©¬ig Jahre zum Zweck, einen Steinbau, Betonbau, Back-steinbau, ein ähnliches dauerhaft...

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Koreanisches BGB 1-2
2000-06-25 05:02:55

Allgemeiner Teil

Zweiter Abschnitt. Personen

Erstes Kapitel. Rechtsfähigkcit

¡× 3. [Rechtsfähigkeit]
Der Mensch ist auf Lebenszeit Rechtssubjekt.

¡× 4. [Beginn der Volljährigkeit]
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres ein.

¡× 5. [Gcschäftsfähigkeit Minderjähriger]
(1) Ein Minderjähriger bedarf zu einem Rechtsgeschäft der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Das gilt jedoch nicht für das Rechtsgeschäft, durch das er lediglich ein Recht erlangt oder von einer Verpflichtung befreit wird.
(2) Das entgegen de...

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Koreanisches BGB 1-3
2000-06-25 05:00:57

Allgemeiner Teil

Dritter Abschnitt. Juristische Personen

Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften

¡× 31. [Grundbestimmung]
Die juristische Person kann ohne gesetzliche Bestimmung nicht entstehen.

¡× 32. [Genehmigung für die Gründung]
Zur Gründung eines Vereins oder einer Stiftung, deren Zweck auf eine wissenschaftliche, religiöse, wohltätige, künstlerische, gesellschaftliche oder sonstige nichtwirtschaftliche Aufgabe gerichtet ist, ist die Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

¡× 33. [Eintragung der Gründung]
Die juristische Person entsteht durch Eintragun...

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