2000-06-25 02:34:23
Allgemeiner Teil
Siebter Abschnitt. Verjährung
¡× 162. [Verjährung des Anspruchs und Vermögensrechts]
(1) Wenn ein Anspruch zehn Jahre nicht geltend gemacht wird, so verjährt er.
(2) Wenn das Vermögensrecht, mit Ausnahme von Ansprüchen aus Eigentum, zwanzig Jahre nicht ausgeübt wird, so tritt dessen Verjährung ein.
¡× 163. [Dreijährige kurze Verjährung]
In drei Jahren verjähren die folgenden einzelnen Ansprüche:
1. Auf Zinsen, Unterhaltsbeiträge, Gehälter, Gebühren und auf die Leistung von Geld oder Sachen...
2000-06-25 01:18:46
Ich habe den Sch?fer manchmal als vollkommen verehrt,
aber niemals die Sch?fung.
Ich habe das ?el in der Welt nie geleugnet.Dass das Leben auf Erden harmonisch und gerecht
und dass der Mensch gut sei,
dies hat noch nie
ein echter Denker behauptet. Aber dahinter irgendwo,
in euren Gedanken und Lehrb?hern,
gibt es Gerechtigkeit und Vollkommenheit.
Sie sind vorhanden,
man kann sie beweisen,
nur aber macht man keinen Gebrauch davon.Lebenslauf
Dissertation
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2000-06-25 00:18:02
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Den koreanischen Film ("Happy End") habe ich mir gestern mit meinen mehreren deutschen Freunden zusammen im Hamburg-Filmfest angeguckt. Abgesehen davon, dass ich mir lange Zeit gar keinen koreanischen Film angeschaut habe, habe ich den Film sehr erfrischend und aufschlu©¬reic...